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Lohn / Lohnarbeit (AT)

(erstellt: Juni 2020)

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Lohnarbeit, bei der der für Lohn arbeitende Mensch mittels eines Arbeitsvertrags seine Arbeitskraft gegen einen vereinbarten Lohn verkauft, ist in modernen kapitalistischen Gesellschaften die schlechthin dominante Form gesellschaftlicher Arbeit. Dies war im alten Israel und Juda (und in praktisch allen antiken Gesellschaften) nicht so. Neben der selbständigen bäuerlichen oder handwerklichen Arbeit stand als wichtigste Form abhängiger Arbeit diejenige Form von Arbeit, die mit der Wurzel עבד ‛āvad „arbeiten / dienen“ und den Ableitungen עֲבֹדָה ‛ǎvodāh „Arbeit / Dienst“ (→ Arbeit) und עֶבֶד ‛ævæd „Sklave / Diener“ (→ Sklaverei) bezeichnet wird. Der עֶבֶד ‛ævæd ist durch das Gegenüber zu seinem Herrn definiert, der ihn alimentiert. Das gilt sowohl für Sklavinnen und Sklaven, sei es in der Form zeitlich befristeter Schuldsklaverei, sei es in Gestalt von Dauersklaverei, als auch für hochrangige Diener des Königs, die ebenfalls als עֶבֶד ‛ævæd bezeichnet und von ihrem Herrn alimentiert werden. In dieses von selbständiger bzw. alimentierter Arbeit geprägte Bild ist die Sozialgeschichte der Lohnarbeit einzuzeichnen.

1. Sozialgeschichte der Lohnarbeit

Zunächst ist festzuhalten, dass das Phänomen, dass man Menschen für eine Arbeit in Lohn nimmt, nicht auf eine bestimmte Epoche der Sozialgeschichte des alten Israel beschränkt ist. Es geht dabei um Fälle klar definierter Arbeitsverhältnisse. So kann der Besitzer größerer Herden jemand um Lohn dafür einstellen, diese zu hüten und zu scheren (Gen 30,28.32-33; Gen 31,8; 1Sam 25). Für Facharbeiten, die ein bestimmtes Geschick erfordern, werden alle möglichen → Handwerker angestellt (1Kön 5,20; Jes 46,6; 2Chr 24,12). Eine stillende Frau kann als → Amme gemietet werden (Ex 2,9). Aber auch einen → Priester kann man fest um Lohn einstellen (Ri 18,4). Punktuell lässt sich auch ein Seher (Dtn 23,5; Neh 13,2) oder ein Intrigant (Neh 6,12-13) dingen. Eine besondere Form dieser Art von Lohnverhältnis stellt das Beschäftigen von Söldnern dar, die ihren deutschen Namen daher haben, dass in ihrem Fall der Lohn Sold heißt. Im Hebräischen aber wird für sie wie für alle anderen das Verb שׂכר śākhar „mieten / dingen“ bzw. die Nomina שֶׂכֶר śækhær und שָׂכָר śākhār „Lohn“ sowie שָׂכִיר śākhîr „Lohnarbeiter“, aber eben auch „Söldner“ (so eindeutig Jer 46,21), gebraucht. Daneben finden sich noch die Nomina מַשְׂכֹּרֶת maśkōræt (Gen 29,15; Gen 31,7.41) sowie פֹּעַל pō‛al bzw. פְּעֻלָּה pə‛ullâh, die den Lohn des Lohnarbeiters bezeichnen können (Lev 19,13; Hi 7,2; vgl. Jer 22,13).

Den bisher aufgezählten Arbeitsverhältnissen ist zweierlei gemeinsam. Zum einen sind sie an eine fest definierte und nur von dieser Person auszuführende Arbeit gebunden. Bei der Amme ist das ganz offenkundig. Aber auch die Schafhirten und Schafscherer sowie Facharbeiter – hier sind immer Männer und Frauen in Lohnarbeit belegt – müssen ihr Handwerk beherrschen, ebenso die Soldaten wie die um Lohn beschäftigten Priester und Seher. Eng damit hängt das zweite Charakteristikum zusammen. Solche Arbeitsverhältnisse werden immer für eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Bei der Amme ist es die Zeit des Stillens, bei den Handwerkern die Zeit bis zur Beendigung der Arbeit, bei den Soldaten die Zeit eines Feldzuges. Beim Priester mag auch eine lebenslange Anstellung intendiert sein, beim Seher oder Intriganten liegt dagegen nur ein kurzfristig zu erfüllender Auftrag vor. Nach moderner Analogie könnte man von einem „Werkvertrag“ sprechen, der dann erfüllt ist, wenn das Werk erledigt ist.

Mit derselben Wurzel שׂכר śkr wird allerdings auch ein ganz anderes Arbeitsverhältnis bezeichnet, das sich mit dem eben beschriebenen nur darin trifft, dass Lohn bezahlt wird. Es handelt sich um die Arbeit des häufig so genannten Tagelöhners. Bei ihm oder ihr handelt es sich um Menschen, die täglich ihre Arbeitskraft anbieten und auch nur für einen Tag in Dienst genommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie keine besonders qualifizierten Arbeiten verrichten, sondern das erledigen, was man heute als ungelernte oder Hilfsarbeit bezeichnen würde.

Während es die zuerst genannte qualifizierte Form der Lohnarbeit zu allen Zeiten gab, ist die Tagelöhnerei als relevantes soziales Phänomen nicht vor dem 7. Jh. v. Chr. belegt. Texte, die auf das 8. Jh. zurückgehen, sprechen nicht von Tagelöhnern. Das Sabbatgebot des Dekalogs erwähnt den freien Bauern, dessen Kinder, Sklave und Sklavin sowie den Fremden – nicht aber den Tagelöhner (Ex 20,10 par. Dtn 5,14). Das Bundesbuch, das wahrscheinlich vom Ende des 8. oder Anfang des 7. Jh.s stammt, befasst sich ausführlich mit den Rechten von Sklaven und Sklavinnen (Ex 21,2-11.20-21.26-27.32; Ex 23,12), verbietet die Unterdrückung von Fremden (Ex 22,20; Ex 23,9.12) und kennt Arme, die auf Darlehen angewiesen, aber offenbar noch kreditfähig sind (Ex 22,24-26; vgl. Ex 23,11). Vom Tagelöhner aber spricht diese Gesetzessammlung nicht.

Zwar steht in Ex 22,14, wo es im Kontext um Haftungsfragen für entliehene Tiere geht, das Wort שָׂכִיר śakhîr, das „Lohnarbeiter“ heißen kann. Allerdings ist der Text sprachlich uneindeutig; er kann ebenso gut ein gemietetes Tier meinen. Wegen dieser Unsicherheit muss die Stelle unberücksichtigt bleiben.

Nicht anders ist das Bild bei den Propheten des 8. Jh.s. Weder → Amos und → Hosea noch → Jesaja und → Micha erwähnen irgendwo Tagelöhner. Das heißt nicht, dass es im 8. Jh. noch keine Tagelöhner gab. Wenn etwa Micha konstatiert, dass Männer um Haus und Erbbesitz gebracht (Mi 2,2) und Frauen aus ihren Häusern vertrieben werden (Mi 2,9), dann kann es gut sein, dass die so um ihren Besitz Gebrachten sich anschließend als Tagelöhner verdingen mussten. Aber die Nicht-Erwähnung als gesellschaftliche Gruppe bei diesen Propheten zeigt, dass ihre Existenz noch nicht als soziales Problem empfunden wurde.

Anders wird das erst im deuteronomischen Gesetz, dessen Kern nicht vor dem Ende des 7. Jh.s v. Chr. entstanden ist. In ihm findet sich zum ersten Mal in der Rechtsgeschichte des alten Israel eine Gesetzesbestimmung, die ausschließlich dem Lohnarbeiter (und inklusiv auch der Lohnarbeiterin) gilt und auf die weiter unten noch näher einzugehen sein wird (Dtn 24,14-15). Dass für die deuteronomischen Gesetzgeber Tagelöhner bereits zur sozialen Realität gehören, zeigt ein Begründungssatz zum Gesetz der Freilassung von Schuldsklavinnen und Schuldsklaven. Dem Herrn, der seinen Sklaven und seine Sklavin nach sechs Jahren des Dienstes ohne Gegenleistung freilassen muss, soll das nicht schwer fallen, weil sie „das Doppelte eines Tagelöhners“ oder „das Äquivalent eines Tagelöhners“ sechs Jahre lang erarbeitet hätten (Dtn 15,18). Zwar ist die Übersetzung nicht eindeutig. In jedem Fall aber soll der Herr überzeugt werden, dass ein Sklave oder eine Sklavin für ihn günstiger waren als ein Lohnarbeiter oder eine Lohnarbeiterin. Für die soziale Lage von Lohnarbeitern ergibt sich daraus, dass ein Herr für anfallende Arbeiten gewiss immer zunächst auf Sklaven oder Sklavinnen zurückgreift, weil er deren Arbeitskraft ohnehin unterhalten und für sie keinen zusätzlichen Lohn bezahlen muss. Tagelöhner werden also vorwiegend nur dann beschäftigt, wenn es zusätzliche Arbeiten gibt. Für die Tagelöhner und ihre Familien heißt das, dass ihre Lage äußerst prekär ist. Wird ihre Arbeitskraft nicht gebraucht, bekommen sie keinen Lohn und müssen hungern.

In der Zeit der persischen Dominanz ab dem Ende des 6. Jh.s ist Lohnarbeit längst allgemein geworden. Hiob vergleicht seine missliche Lage mit „einem Sklaven, der nach Schatten lechzt“, und „einem Tagelöhner, der auf seinen Lohn hofft“ (Hi 7,2). Im poetischen Parallelismus werden die zwei Grundtypen abhängig Arbeitender nebeneinander gestellt und das jeweilige Hauptbedürfnis unterstrichen; beim Sklaven ist das jegliche Erleichterung seiner Arbeit, beim Lohnarbeiter der Lohn, von dem er sich und die Seinen ernähren muss. Hag 1,6 stellt dem Tagelöhner nicht den Sklaven, sondern den freien Bauern gegenüber. Das sind für den Propheten offenbar die zwei wichtigsten Formen von Arbeit, die freie und die abhängige. Wenn es über den Lohnarbeiter heißt: „wer um Lohn arbeitet, arbeitet in einen durchlöcherten Beutel“, dann ist das ein schönes Bild dafür, wie Kaufkraft angesichts steigender Preise und staatlicher Abgabenforderungen schwindet. Wie allgemein schließlich in der Zeit nach dem babylonischen → Exil die Lohnarbeit geworden ist, zeigt die Aufzählung in Mal 3,5. Der Prophet kündigt einigen Leuten das göttliche Gericht an, die er durch das kennzeichnet, was sie tun. Am Schluss dieser Reihe heißt es: die „den Lohn des Tagelöhners sowie Witwen und Waisen unterdrücken und Fremde wegdrängen“. Diese Aufzählung ist deshalb so aussagekräftig, weil sie die bekannte Liste der Elendspersonen „Witwen, Waisen und Fremde“ (Ex 22,20-21; Dtn 10,18; Dtn 14,29 u.ö.) aufgreift und ihr den Tagelöhner voranstellt. Der Lohnarbeiter hat eine prekäre Karriere gemacht und es an die Spitze der personae miserae geschafft.

2. Die biblische Gesetzgebung

Auf das neue soziale Problem reagieren die biblischen Gesetzgeber mit unterschiedlichen Strategien.

2.1. Das Deuteronomium

Das → Deuteronomium ist das erste Gesetzbuch, das auf die neue Herausforderung der prekären Lage von Tagelöhnern reagiert. Die entsprechende Bestimmung lautet (Dtn 24,14-15):

14 Du sollst einen bedürftigen und armen Lohnarbeiter nicht unterdrücken, ob er von deinen Geschwistern oder einer von deinen Fremden ist in deinem Land, in deiner Stadt. 15 Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen. Denn er ist bedürftig, und sein Verlangen ist darauf gerichtet. Dann wird er nicht gegen dich zu Jhwh rufen, und es wird dir nicht als Sünde anhaften.

Die zentrale Forderung des Gesetzes nach Lohnauszahlung am Ende des Arbeitstages geht auf die spezifische Lage von Lohnarbeitern ein. Der Lohnarbeiter wird als bedürftig und arm beschrieben; er oder sie gehört also nicht zu den Fachkräften, die man gegen Lohn für bestimmte Aufgaben anstellt, sondern ist offenbar wenig qualifiziert. Die betreffende Person kann „von deinen Geschwistern“, also ein Angehöriger des eigenen Volkes, oder „dein Fremder“ sein. Es muss sich hier um einen Fremden handeln, der keine feste Klientelbeziehung eingegangen ist, sondern wie besitzlose Israelitinnen und Israeliten sein Leben als Lohnarbeiter bestreitet. Die Begründung für die Bestimmung, den Lohn am selben Tag bei Arbeitsende noch vor Sonnenuntergang auszuzahlen, hebt noch einmal hervor, dass der Lohnarbeiter bedürftig ist. Man kann sie mit den Worten paraphrasieren, dass der Lohn für ihn lebensnotwendig ist.

Auffällig ist die Formulierung: „Du sollst einen bedürftigen und armen Lohnarbeiter nicht unterdrücken“. Das Verb עשׁק ‛āšaq „unterdrücken“ ist ein beliebter Ausdruck der prophetischen Sozialkritik (vgl. Am 4,1; Mi 2,2). Durch Aufnahme dieser Vokabel signalisiert der deuteronomische Gesetzgeber, dass für ihn der Tagelöhner, der bei den Propheten des 8. Jh.s noch keine Rolle spielt, in die Reihe der Personen gehört, für die die Propheten eintreten. Auch seine Unterdrückung würde Gottes strafendes Eingreifen provozieren.

2.2. Die priesterliche Literatur

Dass auch die priesterlich geprägte Literatur die Notwendigkeit des Schutzes der Tagelöhner anerkennt, geht aus der Aufnahme von Dtn 24,14-15 in Lev 19,13 hervor: „Nicht soll der Lohn des Tagelöhners bei dir über Nacht bleiben bis zum Morgen.“ Ansonsten aber verfolgen die priesterlichen Texte eine andere Strategie. Geht das Deuteronomium auf das Grundbedürfnis von Lohnarbeitern ein und versucht dieses zu regeln, ohne dass sich an ihrem Status etwas ändern würde, so verfolgt die priesterliche Gesetzgebung die Strategie, auch den Status des Lohnarbeiters zu verbessern.

Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass Lohnarbeiter nicht zum Haushalt eines Herrn gerechnet werden, wie das auch das Deuteronomium voraussetzt. So hält die Bestimmung über die Teilnahme verschiedener Personengruppen an der Pessach-Feier in Ex 12,43-50 fest, dass Beisasse und Tagelöhner nicht vom Pessachmahl essen dürfen (Ex 12,45). Einen spezielleren Fall behandelt Lev 22,10-13. Hier geht es um die Frage, wer von den Opferanteilen, die den priesterlichen Familien zufallen, essen darf. Wieder sind der Beisasse des Priesters und der Tagelöhner davon ausgeschlossen (Lev 22,10). Wie in der Pessach-Bestimmung finden wir eine ambivalente Beziehung dieser beiden Personengruppen zum Haushalt. Sie sind zwar von ihrem Herrn wirtschaftlich abhängig, gehören aber nicht zu seinem Haushalt.

Das ändert sich erst in dem Gesetz über das → Sabbatjahr in Lev 25,2-7. Im Zusammenhang mit der Bestimmung, dass alle sieben Jahre im Land eine vollständige Brache zu halten ist und als Ernährung nur das dienen soll, was von selbst wächst, wird aufgezählt, wer davon essen soll (Lev 25,6): „Der Sabbat(ertrag) des Landes soll euch zur Nahrung dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die bei dir wohnen.“ Hier erhalten Tagelöhner und Beisasse das Personalsuffix, das zuvor schon an Sklave und Sklavin steht. Sie alle gehören zum Haushalt des angeredeten Du. Allerdings geht aus dem Wortlaut nicht hervor, worin der Statusunterschied von Sklavinnen und Sklaven, Tagelöhnern und Beisassen genau besteht. Da später im selben Kapitel Sklavenarbeit als „mit Gewalt über ihn herrschen“ näher umschrieben wird (Lev 25,43), dürfte der Unterschied im Recht zur körperlichen Züchtigung liegen. Sklaven sind körperlichen Züchtigungen ausgesetzt, Tagelöhner und Beisassen sind dagegen prinzipiell frei und dürfen deshalb nicht gezüchtigt werden. Andrerseits sind sie fest an den Haushalt gebunden und deshalb wohl zu einem gewissen Grad der Unsicherheit ihrer Freiheit, die zugleich die Freiheit zur Arbeits- und Einkommenslosigkeit ist, enthoben. Allerdings muss man festhalten, dass dies nur in Lev 25,6 vorgesehen ist, einem Text, der keine sozialen Realitäten widerspiegelt, sondern eine Welt entwirft, wie sie nach der Vorstellung der priesterlichen Gesetzgeber sein soll. In ihr soll die Lage der Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen dadurch gebessert werden, dass sie fest einem Haushalt zugeordnet werden.

3. Theologisch-metaphorische Rede von Lohn

Es ist nicht ungewöhnlich, dass dem Alten Testament ein theologisches Denken in der Kategorie des Lohnes unterstellt wird. So heißt es in einem führenden theologischen Wörterbuch im Jahr 2002: „Im übertragenen Sinne bez[eichnet] L[ohn] im AT eine Abrechnung im Verhältnis zw[ischen] Gott und Mensch. Unglück, Mißernte, Hunger, Krankheit, Tod oder Zerstreuung des Volkes sind L[ohn] der Gottlosigkeit, des Ungehorsams und der bösen Taten […] Glück, Freude, äußeres Wohlergehen und Weisheit sind Zeichen von Gottes Gnade und Segen und belohnen ein frommes Leben [...]“; dieses Denken wird sodann als „verbreiteter Vergeltungsglaube“ bezeichnet (Birmelé, 503f). Das Problem kann hier nicht eingehender diskutiert werden. Es soll aber festgehalten werden, dass das spezifische Wortfeld aus dem Phänomen der Lohnarbeit nur auffällig selten metaphorisch für eine göttliche Belohnung verwendet wird.

Beide Vokabeln für „Lohn“, sowohl שָׂכָר śākhār als auch פְּעֻלָּה pə‛ullâh, werden metaphorisch überwiegend nicht im Sinn von Lohn für eine geleistete Arbeit gebraucht. Wenn Gott zu Abraham sagt: „Dein Lohn wird sehr groß sein“ (Gen 15,1), dann belohnt er ihn für nichts, sondern stellt ihm zahlreiche Nachkommenschaft in Aussicht. In eben diesem Sinn können viele Kinder als „Lohn“ bezeichnet werden (Ps 127,3); sie sind keine „Belohnung“ für irgendeine erbrachte Leistung, sondern ein göttliches Geschenk. An anderen Stellen bezeichnet „Lohn“ einen Ausgleich für erlittene Mühsal (Jer 31,16) oder erlittenes Leid (Jes 61,8). Der → Gottesknecht erhält solchen „Lohn“ für seine vergebliche Mühe (Jes 49,4). In einem Orakel → Ezechiels wird dem babylonischen König → Nebukadnezar die Eroberung und Plünderung Ägyptens als Ausgleich dafür versprochen, dass er Tyrus zwar besiegt hat, aber nicht plündern konnte (Ez 29,17-21). Auch hier ist mehrfach von „Lohn“ bzw. „Sold“ die Rede. Aber mit „Belohnung“ oder „Lohndenken“ haben all diese Stellen nichts zu tun.

Im Grunde sind es nur zwei Stellen, an denen „Lohn“ metaphorisch im Sinn von göttlicher Belohnung gebraucht wird. Zum einen wünscht Boas → Rut, Gott möge ihr Tun vergelten, und ihr möge voller Lohn zuteil werden (Rut 2,12). Zum andern verheißt in einer Predigt an den König ein Prophet diesem „Lohn für euer Tun“, wenn nämlich auf den militärischen Sieg nun noch eine religiöse und kultische Erneuerung folgt (2Chr 15,7).

Natürlich ist mit diesen Beobachtungen nicht das letzte Wort über einen eventuellen „Vergeltungsglauben“ gesprochen. Die Diskussion über das Verständnis des so genannten → Tun-Ergehen-Zusammenhangs füllt ganze Bände. Auffällig aber bleibt, dass das Wortfeld von Lohn oder Belohnung zur Beschreibung dieses Zusammenhangs kaum aufgeboten wird. Es sollte deshalb auch nicht nachträglich eingebracht werden.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Theologische Realenzyklopädie, Berlin / New York 1977-2004.
  • Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1998-2007.
  • Handbuch theologischer Grundbegriffe zum Alten und Neuen Testament, Darmstadt 2006.
  • Sozialgeschichtliches Wörterbuch zur Bibel, Gütersloh 2009.

2. Weitere Literatur

  • Birmelé, André, 2002, Art. Lohn / Lohnsystem. I. Dogmatisch, in: RGG 4. Aufl., Bd. 5, 503-505.
  • Kessler, Rainer, 2011, Lohnarbeit im alten Israel – kreative Antworten des Alten Testaments auf neue soziale Herausforderungen, in: Peter Dabrock / Siegfried Keil (Hgg.), Kreativität verantworten. Theologisch-sozialethische Zugänge und Handlungsfelder im Umgang mit dem Neuen, Neukirchen-Vluyn, 46-60.
  • Kim, Sun-Jong, 2011, The Group Identity of the Human Beneficiaries in the Sabbatical Year (Lev 25:6), VT 61, 71-81.

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